Menschen mit Behinderung: Aktuelle Konventionen im Deutschen
Laut UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat jeder Mensch das Recht, an der Gesellschaft teilzuhaben, also das Recht auf Inklusion. Sprachlich bedeutet dies, dass Formulierungen zu bevorzugen sind, die nicht ausgrenzen. Der Artikel erläutert die derzeit empfehlenswerte und nicht (mehr) empfehlenswerte Wortwahl zum Thema Behinderung im Deutschen.