Translation Clinic working as a doctor in GermanyIn Deutschland bahnt sich aus demographischen Gründen ein Ärztemangel an, insbesondere bei niedergelassenen Hausärzten (meist Ärzte für Allgemeinmedizin), Kinderärzten und anderen Fachärzten in ländlichen Gegenden. Viele Ärzte ziehen nach der Facharztausbildung ein Leben in einer größeren Stadt an einer Klinik mit einigermaßen geregelten Arbeitszeiten der eigenen Praxis vor.

Gleichzeitig zieht Deutschland Mediziner aus dem Ausland an, die in der Bundesrepublik ihre Facharztausbildung absolvieren, ihre Kenntnisse erweitern möchten oder einfach bessere Chancen für den Aufbau ihrer eigenen Existenz sehen. Mit abgeschlossener Hochschulausbildung haben sie – auch als Assistenzarzt in der Weiterbildung – Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU, die in bestimmten Mangelberufen erleichterte Aufenthaltsbedingungen ermöglicht. Der Zugang zu den Heilberufen ist allerdings über die Approbationsordnung geregelt, wobei mehrere Hürden genommen werden müssen.

Schritt 1: Deutsche Sprachkenntnisse nachweisen

Wer in Deutschland als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut arbeiten möchte, muss sowohl in der Umgangssprache als auch in der Fachsprache mündlich und schriftlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mitbringen. Der erste Schritt ist der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf Kompetenzstufe B2 bzw. C1 des Europäischen Referenzrahmens. Danach folgt in einigen Bundesländern eine Patientenkommunikationsprüfung, die aktuell noch nicht überall obligatorisch ist. Der Marburger Bund, die Interessenvertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, hat zu den Anforderungen an die Deutschkenntnisse für ausländische Ärzte in den verschiedenen Bundesländern  eine Liste erstellt.
Wie dieser Spracherwerb abläuft, ist in unserem Artikel „Arzt-Patienten-Kommunikation“ dargestellt. Dort finden Sie auch passende Links zum Thema.

Schritt 2: Unterlagen einreichen

Erster Ansprechpartner für die ärztliche Zulassung ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem der Arzt oder die Ärztin zunächst arbeiten möchte. Der Marburger Bund hat die entsprechenden Behörden auf seiner FAQ-Liste für ausländische Ärzte zusammengestellt. In Baden-Württemberg ist dies beispielsweise das Regierungspräsidium Stuttgart.

Dort erhält man auf Anfrage eine Liste der erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Studieninhalte, Diplom, Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) oder polizeiliches Führungszeugnis müssen der Approbationsbehörde in amtlicher Übersetzung auf Deutsch vorgelegt werden. Solche Übersetzungen fertigen allgemein ermächtigte bzw. öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer an. Passende Übersetzer für die jeweilige Ausgangssprache findet man in einem mehrsprachigen bundesweiten Verzeichnis in der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Länder. Daneben verlangt die Approbationsbehörde in der Regel amtlich beglaubigte Kopien der Originaldokumente. Solche Beglaubigungen werden im Rathaus, im Bürgerbüro oder bei Notaren ausgestellt.

Schritt 3: Approbation

Bei der Zulassungsentscheidung stützt sich die Behörde normalerweise auf die Datenbank Anabin, wo ein Kandidat die persönlichen Erfolgsaussichten auch vorab schon überprüfen kann. Ein abgeschlossenes Medizinstudium innerhalb der EU und bestimmter anderer Staaten wird gemäß der Bologna-Kriterien anerkannt. Wurde die ärztliche Zulassung (Approbation) außerhalb der EU erworben, ist neben den nötigen Sprachkenntnissen zusätzlich eine Gleichwertigkeitsprüfung bzw. Kenntnisprüfung vor einem Ärztegremium erforderlich.

Bis zum Termin dieser Prüfung, kann ein Arzt aus dem Nicht-EU-Ausland sich an einer passenden Klinik als nichtärztlicher „Praktikant“ bewerben und einige Monate dort mitarbeiten, um seine Kenntnisse in Fach- und Umgangssprache, aber auch im deutschen Gesundheitssystem zu erweitern. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation muss ein Arzt sich unverzüglich beim zuständigen Kreis- oder Bezirksverband seiner Landesärztekammer anmelden.

Alternativen: Befristete Berufserlaubnis oder EU-Dienstleistungserbringer

Ausländische Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Heilberufe aus dem Nicht-EU-Ausland, die nur vorübergehend in Deutschland tätig sein wollen, können anstelle der Approbation auch eine für maximal zwei Jahre gültige Berufserlaubnis beantragen. Eine solche Berufserlaubnis ist zeitlich und örtlich befristet. Nähere Informationen sind beispielsweise auf den Seiten der Regierung von Oberbayern zu finden. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Ärzte aus dem EU-Ausland, die nur vorübergehend in Deutschland tätig sind – beispielsweise als Springer oder im Rahmen eines Forschungsprojekts oder eines Lehrauftrags –, fallen unter die Regelungen für EU-Dienstleistungserbringer und müssen sich bei der entsprechenden Behörde anmelden. Nähere Auskünfte erteilt der Arbeitgeber.

Gültigkeit der Approbation

Die Approbation wird stets nur für das jeweilige Bundesland erteilt, nie für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wer in einem anderen Bundesland Patienten behandeln möchte, muss sich bei der neuen Landesärztekammer melden, wobei die vorherige Approbation in der Regel anerkannt wird.

Weitere Informationen für ausländische Ärzte:

1. FAQ für ausländische Ärzte auf Deutsch und Englisch, Marburger Bund, dem Verband der angestellten und beamteteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, e. V. [Link aktualisiert, Stand 21.1.2017]

2. Gesetzliche Grundlagen, EU:
Anerkennung EU gemäß Direktive 2005/36/EC vom 7. September 2005
Direktive 2008/C 137/07
EU-interne Qualifikation im Gesundheitssektor überprüfen

3. Ärztlicher Beruf – Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung
(Hinweise zur vorübergehenden Berufserlaubnis ohne Approbation mit Links)

4. Allgemeiner Buchtipp mit vielen Infos und Adressen zum Berufseinstieg als Arzt: Kugelstadt, Alexander: Berufseinstieg Arzt. Schattauer, Stuttgart 2014.

Von Imke Brodersen, Übersetzerin (English und Spanisch nach Deutsch) in den Bereichen Medizin, Urkunden und Literatur. Mich interessiert, was Sie über diesen Artikel denken. Hinterlassen Sie einen Kommentar oder lassen Sie uns auf Twitter diskutieren.